Allgemeines Zivilrecht

Als Allgemeines Zivilrecht werden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzesbuchs bezeichnet, die für alle privatrechtlichen Geschäfte (insbesondere Verträge) gelten.

Meine Beratung und Vertretung in diesem Bereich erfasst folgenden Schwerpunkten:

  • -  Werkvertragsrecht
  • -  Kaufrecht
  • -  Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • -  Mietrecht
  • -  Reiserecht
  • -  Schadensersatzrecht
  • -  Gewährleistungsrecht