Allgemeines Zivilrecht
Als Allgemeines Zivilrecht werden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzesbuchs bezeichnet, die für alle privatrechtlichen Geschäfte (insbesondere Verträge) gelten.
Meine Beratung und Vertretung in diesem Bereich erfasst folgenden Schwerpunkten:
- - Werkvertragsrecht
- - Kaufrecht
- - Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- - Mietrecht
- - Reiserecht
- - Schadensersatzrecht
- - Gewährleistungsrecht